Unsere Materialien haben exemplarischen Charakter. Wir empfehlen zur Einordnung die vertiefenden Informationen (Link auf der rechten Seite) zu lesen.
Im Rahmen der „Initiative Datenschutz an Schulen“ stellt die Bezirksregierung Münster den Schulen im Regierungsbezirk abgestimmte Verfahren und Dokumente bereit, die sie dabei unterstützen, den Datenschutz, die Datensicherheit und damit den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu gewährleisten.
Schulen verarbeiten Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und weiteren Betroffenen bei der Erfüllung des uns übertragenen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Dazu berechtigt sie in der Regel das Schulgesetz NRW. Für die Verarbeitung mancher Daten, z. B. für Fotos oder Videodaten, ist jedoch die Einwilligung der Betroffenen bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Um eine Schule datenschutzkonform aufzustellen, sind verschiedene Aspekte zu beachten. Zum einen sind formale Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Dazu zählen u. a. die Dokumentation aller Datenschutzverarbeitungen oder die Information der Betroffenen. Werden Datenverarbeitungen auf Basis von Einwilligungen vorgenommen, ist sicherzustellen, dass die Einwilligungsprozesse rechtswirksam sind. Hinzu kommen organisatorische aber auch technische Aspekte, wie z. B. die Verwaltung der Einwilligungen, die Ablage von Dateien oder die Konfiguration von Zugangsberechtigungen.
Ausführliche Informationen zu der „Initiative Datenschutz“ der Bezirksregierung Münster sowie Hilfestellungen dazu, sich als Schule datenschutzkonform aufzustellen, finden sich hier:
Datenschutz und IT-Sicherheit an Schulen- Übersicht
Schule datenschutzkonform aufstellen
Unterstützt werden die Schulen bei der Umsetzung des Konzepts durch die für die Schulen zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: